Erklärung zur Barrierefreiheit

Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 12 BGG sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung ist bemüht, diesen Webauftritt www.bundesnetzwerk-3R.de barrierefrei zugänglich zu machen.Rechtsgrundlagen sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) und die harmonisierte europäische Norm EN 301 549 in ihrer jeweils gültigen Fassung.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 14. September 2023 erstellt.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die folgenden Inhalte sind mit den Anforderungen laut beauftragtem Selbsttest aus § 12 BGG bzw. §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0 als nicht barrierefrei zu bewerten:

  • Es sind Bedienelemente vorhanden, die keine aussagekräftige und technisch korrekt umgesetzte Textalternative haben.
  • Es sind Bilder vorhanden, die keine aussagekräftige und technisch korrekt umgesetzte Textalternative haben.
  • Reine Layoutgrafiken werden nicht immer vor assistiven Technologien verborgen.
  • Es sind Videos vorhanden, die keine Medienalternative für blinde Nutzer haben.
  • Die technisch ermittelbare Überschriftenstruktur ist nicht vollständig und nicht immer durchgehend logisch.
  • Nicht alle Texte und Grafiken erfüllen die Mindestkontrastanforderungen.
  • In einer vergrößerten Ansicht der Inhalte kommt es zur Überlagerung von Inhalten, z.B. bei Ausklapplisten.
  • In der mobilen Ansicht werden vereinzelt Inhalte abgeschnitten bzw. überlagern sich.
  • Die Kartenanwendung ist per Tastatur nicht bedienbar.
    (Die Inhalte der Kartenanwendung können auch in einer alternativen Listenansicht aufgerufen und gefiltert werden.)
  • Der Zugang zum Webauftritt ist nur per Navigationsmenü gegeben. Es gibt keinen alternativen Zugang wie z.B. eine Suche oder eine Sitemap.
  • Nicht immer entspricht die sichtbare Beschriftung dem zugänglichen Namen.
  • Nicht alle fremdsprachigen Texte sind entsprechend ausgezeichnet.
  • Während der Filterung der Karteninhalte kommt es zu einer unerwarteten Fokusversetzung an den Anfang der Seite.
  • Nach Auswahl von Optionen in den Formularfeldern zum Filtern der Karteninhalte können sich Formularfeldbeschriftungen ändern, so dass keine bzw. keine aussagekräftigen Beschriftungen mehr vorhanden sind.
  • Es sind Syntaxfehler vorhanden.
  • Es wurden nicht alle erforderlichen semantischen Informationen für Elemente (z.B. Suchfilter der Kartenanwendung) vergeben, so dass assistive Technologien diese nicht korrekt zuordnen können.

Hinweis auf Alternativen:
Die Inhalte der Kartenanwendung können auch in einer alternativen Listenansicht aufgerufen und gefiltert werden.

Wir bemühen uns die genannten Barrieren aufzulösen oder Alternativen bereitzustellen.

Feedback und Kontaktangaben

Über folgenden Kontakt können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen und Informationen über Inhalte einholen, die von den gesetzlichen Bestimmungen ausgeschlossen sind.

Schlichtungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit kann ein Schlichtungsverfahren in Anspruch genommen werden. Weitere Informationen zu dem Verfahren und der Antragstellung finden Sie auf den Seiten der Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz.

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